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   OVG Sachsen, 16.12.2003 - NC 2 E 246/03   

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https://dejure.org/2003,18260
OVG Sachsen, 16.12.2003 - NC 2 E 246/03 (https://dejure.org/2003,18260)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.12.2003 - NC 2 E 246/03 (https://dejure.org/2003,18260)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - NC 2 E 246/03 (https://dejure.org/2003,18260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 13 Abs. 1 S. 2, § 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung im hochschulzulassungsrechtlichen Verfahren nach § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Kriterien für die Bemessung des Streitwertes; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium; ...

  • archive.is
  • Judicialis

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 20 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 13.07.2005 - NC 2 E 86/05
    Sowohl in hochschulzulassungsrechtlichen Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO als auch in hochschulzulassungsrechtlichen Klageverfahren ist der Streitwert unabhängig davon, ob der Antrag auf die Teilnahme an einem vom Verwaltungsgericht anzuordnenden Auswahlverfahren beschränkt ist, gemäß § 52 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 GKG auf 2.500,-- EUR festzusetzen (Änderung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 16.12.2003 - NC 2 E 246/03 -, SächsVBl. 2004, 160).

    In Abänderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 16.12.2003 - NC 2 E 246/03 -, SächsVBl. 2004, 160) ist der Streitwert in hochschulzulassungsrechtlichen Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO gemäß § 53 Abs. 3 Nr. 1, § 52 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 GKG auf 2.500,-- EUR festzusetzen.

    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschl. v. 16.12.2003, aaO) fest.

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